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Physiotherapie und gesetzliche Krankenkasse: Was für Sie wichtig ist

Ab 1. Januar 2027 steigt die gesetzliche Zuzahlung für Physiotherapie. Was sich ändert, was gleich bleibt und wer von der Zahlung befreit ist.

Behandlungsraum Physiotherapie Praxis Hannover - Maike Puls

Physiotherapie ist für viele gesetzlich Versicherte eine Kassenleistung. Entscheidend sind eine medizinische Notwendigkeit und eine gültige Heilmittelverordnung. Die Krankenkasse übernimmt dann den größten Teil der Behandlungskosten; Erwachsene beteiligen sich in der Regel mit der gesetzlichen Zuzahlung. Ab dem 1. Januar 2027 erhöht sich der feste Betrag je Verordnung von 10 auf 15 Euro.

Wann bezahlt die gesetzliche Krankenkasse Physiotherapie?

Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten, wenn Physiotherapie medizinisch notwendig ist und korrekt verordnet wurde. Auf dem Rezept stehen unter anderem die Diagnose, das Heilmittel und die Anzahl der Behandlungseinheiten. Je nach Beschwerde kann das beispielsweise Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Manuelle Lymphdrainage sein.

Die Praxis rechnet die Kassenleistung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Zusätzliche Angebote, die nicht auf der Verordnung stehen, gehören nicht automatisch zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Über mögliche private Kosten informieren wir Sie deshalb immer vorab.

Wie viele Behandlungen werden übernommen?

Eine pauschale Antwort wie „immer sechs Behandlungen“ oder „höchstens drei Rezepte“ gibt es nicht. Die Menge richtet sich nach der Diagnose, dem verordneten Heilmittel, Ihrem individuellen Bedarf und den Vorgaben des Heilmittelkatalogs.

Dort sind für die verschiedenen Diagnosegruppen eine Höchstmenge je Verordnung und eine orientierende Behandlungsmenge festgelegt. Sechs Einheiten pro Rezept und 18 Einheiten insgesamt kommen in einzelnen Fällen vor, sind aber keine allgemeingültige Obergrenze. Ist das Therapieziel noch nicht erreicht und die weitere Behandlung medizinisch notwendig, kann eine neue Verordnung ausgestellt werden. Dafür ist grundsätzlich keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig.

Wie hoch ist die Zuzahlung für Physiotherapie?

Für volljährige gesetzlich Versicherte gilt folgende gesetzliche Zuzahlung:

Zuzahlung zur Physiotherapie im Vergleich
Bestandteil Bis 31.12.2026 Ab 01.01.2027
Fester Betrag je Verordnung 10 Euro 15 Euro+5 Euro
Anteil an den Behandlungskosten 10 Prozent 10 Prozentunverändert

Damit steigt die Zuzahlung ab 2027 um 5 Euro pro Verordnung. Der prozentuale Anteil von 10 Prozent bleibt unverändert. Die genaue Gesamtsumme für sechs Einheiten Krankengymnastik lässt sich deshalb nicht dauerhaft als fester Eurobetrag nennen. Sie hängt vom verordneten Heilmittel, möglichen ergänzenden Leistungen und den jeweils gültigen Vertragspreisen ab.

Grundlage der Änderung ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es erhöht den festen Zuzahlungsbetrag für Heilmittel – dazu gehört Physiotherapie – zum 1. Januar 2027 von 10 auf 15 Euro je Verordnung.

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leisten für Heilmittel keine Zuzahlung. Erwachsene zahlen ebenfalls nichts, wenn sie eine gültige Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse vorlegen. Die persönliche Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Prozent.

Es lohnt sich, Quittungen über geleistete Zuzahlungen zu sammeln. Ob Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben und eine Befreiung beantragen können, klären Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Vom Rezept bis zum ersten Termin

  1. Verordnung erhalten: Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre Beschwerden. Dort wird geprüft, ob Physiotherapie medizinisch sinnvoll ist und welches Heilmittel zu Ihrer Situation passt.
  2. Rezept kontrollieren: Achten Sie darauf, dass Ihre persönlichen Daten stimmen. Die Physiotherapiepraxis prüft vor Behandlungsbeginn auch die weiteren Angaben.
  3. Termin vereinbaren: Melden Sie sich zeitnah bei einer zugelassenen Praxis. Ohne Dringlichkeitsvermerk muss die Behandlung in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Verordnungsdatum beginnen, mit Dringlichkeitsvermerk innerhalb von 14 Kalendertagen.
  4. Verordnung mitbringen: Geben Sie das Original beim ersten Termin in der Praxis ab. Eine übliche Heilmittelverordnung müssen Sie nicht selbst vorab bei der Krankenkasse einreichen.
  5. Aktiv mitarbeiten: Gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten legen Sie realistische Ziele fest. Übungen für zu Hause und ein sinnvoll angepasstes Alltagsverhalten können den Behandlungserfolg unterstützen.

Was gilt bei längerem Behandlungsbedarf?

Bei schweren, langfristigen funktionellen oder strukturellen Einschränkungen gelten besondere Regelungen. Ist die Diagnose in der entsprechenden Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgeführt, kann eine Behandlung über einen längeren Zeitraum verordnet werden. In bestimmten anderen Fällen ist ein individueller Antrag bei der Krankenkasse möglich.

Auch wenn die orientierende Behandlungsmenge erreicht ist, endet die Versorgung nicht automatisch. Ob weitere Physiotherapie erforderlich ist, entscheidet die verordnende Praxis anhand des medizinischen Verlaufs.

Häufige Fragen zur Physiotherapie auf Rezept

Benötige ich immer ein Rezept? Für die Abrechnung als gesetzliche Kassenleistung benötigen Sie grundsätzlich eine gültige Heilmittelverordnung. Ohne Rezept können Sie Physiotherapie je nach Angebot und rechtlichen Voraussetzungen als private Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen.
Muss meine Krankenkasse die Behandlung vorher genehmigen? Im üblichen Behandlungsfall nein. Sie vereinbaren mit der Verordnung direkt einen Termin. Eine Genehmigung kann jedoch bei einem individuell beantragten langfristigen Heilmittelbedarf erforderlich sein.
Warum zieht die Physiotherapiepraxis die Zuzahlung ein? Physiotherapiepraxen sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung von den Versicherten einzuziehen. Die Praxis bestimmt weder die Höhe noch kann sie den Betrag nach eigenem Ermessen erlassen. Die Erhöhung ab 2027 ist eine gesetzliche Vorgabe und keine Preiserhöhung unserer Praxis.
Was passiert, wenn mein Rezept einen Fehler enthält? Manche Angaben darf die Physiotherapiepraxis nach den geltenden Regeln selbst ergänzen oder korrigieren, bei anderen muss die verordnende Praxis tätig werden. Melden Sie sich deshalb frühzeitig, damit der Behandlungsbeginn nicht unnötig verzögert wird.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen? Bitte bringen Sie die Heilmittelverordnung, Ihre Gesundheitskarte und – falls vorhanden – den aktuellen Nachweis über eine Zuzahlungsbefreiung mit. Bequeme Kleidung kann je nach geplanter Behandlung ebenfalls sinnvoll sein.

Sie haben eine Verordnung erhalten oder Fragen zum Ablauf? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir prüfen Ihr Rezept gern und vereinbaren den passenden Termin.

Stand: 31. Juli 2026. Allgemeine Information ohne Anspruch auf eine Beurteilung des Einzelfalls. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Versicherungsschutz und einer möglichen Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Quellen und weiterführende Informationen