Praxis

Wie hoch ist die Zuzahlung bei 6-mal Physiotherapie?

Sechs Einheiten Krankengymnastik auf dem Rezept: So setzt sich die gesetzliche Zuzahlung zusammen und so hilft unser Rechner bei der Einschätzung.

Physiotherapie-Zuzahlungsrechner mit ausgewählter Krankengymnastik und voraussichtlicher Zuzahlung

Bei 6-mal allgemeiner Krankengymnastik beträgt die voraussichtliche gesetzliche Zuzahlung nach den im Rechner hinterlegten Preisen 27,76 Euro bis Ende 2026. Ab dem 1. Januar 2027 sind es durch den höheren festen Betrag je Verordnung voraussichtlich 32,76 Euro. Das Beispiel gilt für volljährige gesetzlich Versicherte ohne Zuzahlungsbefreiung und für eine Verordnung, die ausschließlich diese sechs Einheiten enthält.

Zuzahlung für 6-mal Physiotherapie selbst berechnen

Nicht auf jedem Rezept steht nur allgemeine Krankengymnastik. Deshalb können Sie mit unserem Physiotherapie-Zuzahlungsrechner die Leistungen und Mengen Ihrer eigenen Verordnung zusammenstellen.

Wie wird die Zuzahlung für Physiotherapie berechnet?

Die gesetzliche Zuzahlung besteht bei zuzahlungspflichtigen Erwachsenen aus zwei Bestandteilen:

  1. dem Eigenanteil für die verordneten und tatsächlich erbrachten Leistungen sowie
  2. einem festen Betrag je Verordnung.

Vereinfacht lautet die Formel:

Eigenanteil für alle Behandlungen + fester Betrag je Verordnung = Gesamtzuzahlung

Der feste Betrag liegt bis zum 31. Dezember 2026 bei 10 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 15 Euro. Der Eigenanteil richtet sich nach den verordneten Leistungen und den jeweils gültigen Vertragspreisen. Deshalb kann die Zuzahlung für sechs Einheiten Manuelle Therapie oder Krankengymnastik am Gerät anders ausfallen als für sechs Einheiten allgemeine Krankengymnastik.

Beispielrechnung: Zuzahlung für Krankengymnastik 6-mal

Für eine Einheit allgemeine Krankengymnastik verwendet der Rechner aktuell einen Behandlungspreis von 29,63 Euro und einen Eigenanteil von 2,96 Euro. Bei sechs Einheiten ergibt sich folgende Orientierung:

Zuzahlung bei 6-mal allgemeiner Krankengymnastik
Bestandteil Bis 31.12.2026 Ab 01.01.2027
Eigenanteil für 6 Behandlungen 6 × 2,96 € = 17,76 € 6 × 2,96 € = 17,76 €
Fester Betrag je Verordnung 10,00 € 15,00 €
Voraussichtliche Zuzahlung 27,76 € 32,76 €

Die Behandlungskosten für diese sechs Einheiten betragen im Beispiel insgesamt 177,78 Euro. Den überwiegenden Teil rechnet die Physiotherapiepraxis direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.

Welche Vorteile hat der Physiotherapie-Zuzahlungsrechner?

  • Schnelle Orientierung: Sie sehen frühzeitig, mit welcher Zuzahlung Sie ungefähr rechnen können.
  • Nachvollziehbare Aufschlüsselung: Der Rechner zeigt Behandlungskosten, Eigenanteil und festen Betrag je Verordnung getrennt.
  • Mehrere Leistungen: Sie können unter anderem Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und verordnete Hausbesuche kombinieren.
  • Passend zu Ihrem Rezept: Für jede Leistung wählen Sie die verordnete Anzahl aus.
  • Ohne Anmeldung: Sie geben weder Ihren Namen noch eine Diagnose oder andere Gesundheitsdaten ein.
  • Zeiträume vergleichen: Sie können zwischen der Regelung bis Ende 2026 und der Regelung ab 2027 wechseln.

So nutzen Sie den Rechner

  1. Wählen Sie die erste Leistung von Ihrer Verordnung, zum Beispiel „Allgemeine Krankengymnastik (KG)“.
  2. Stellen Sie die verordnete Anzahl ein.
  3. Ergänzen Sie bei Bedarf weitere Leistungen derselben Verordnung.
  4. Wählen Sie den Zeitraum, in dem die Verordnung ausgestellt wurde.
  5. Lesen Sie die voraussichtliche Gesamtzuzahlung in der Ergebnisübersicht ab.

Der Betrag aktualisiert sich bei jeder Änderung. So können Sie auch eine Verordnung mit mehreren unterschiedlichen Leistungen abbilden, ohne die einzelnen Beträge selbst zusammenzurechnen.

Für wen gilt das Ergebnis nicht?

Der Rechner richtet sich an volljährige gesetzlich Versicherte ohne gültige Zuzahlungsbefreiung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bei Heilmitteln von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Auch Erwachsene mit einem gültigen Befreiungsnachweis zahlen für die enthaltenen Kassenleistungen grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung.

Für Privatversicherte und Selbstzahler*innen gelten individuelle Honorarvereinbarungen und Erstattungsbedingungen. Der Rechner kann diese Tarife nicht verlässlich abbilden.

Das Ergebnis ist außerdem keine verbindliche Abrechnung. Entscheidend sind Ihre Originalverordnung, die tatsächlich erbrachten Leistungen, die gültigen Vertragspreise und Ihr persönlicher Versicherungsstatus.

Häufige Fragen zur Zuzahlung bei Physiotherapie

Wie hoch ist die Zuzahlung bei 6-mal Krankengymnastik? Bei sechs Einheiten allgemeiner Krankengymnastik ergibt sich mit den aktuell hinterlegten Preisen eine voraussichtliche Zuzahlung von 27,76 Euro bis Ende 2026. Ab 2027 sind es voraussichtlich 32,76 Euro. Andere Leistungen oder ergänzende Positionen verändern den Betrag.
Was muss man bei einer Physiotherapie zuzahlen? Volljährige gesetzlich Versicherte ohne Befreiung zahlen einen Eigenanteil für die erbrachten Leistungen und zusätzlich einen festen Betrag je Verordnung. Bis Ende 2026 sind das 10 Euro je Verordnung, ab 2027 15 Euro.
Wie wird der Eigenanteil bei einem Rezept für Physiotherapie berechnet? Der Eigenanteil hängt von den verordneten Leistungen, ihrer Anzahl und den gültigen Vertragspreisen ab. Der Rechner addiert die Beträge der ausgewählten Leistungen und anschließend den festen Betrag je Verordnung.
Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich? Nein. Es ist eine unverbindliche Orientierung. Die endgültige Zuzahlung kann erst anhand der geprüften Verordnung und der tatsächlich erbrachten Leistungen bestimmt werden.
Kann ich mehrere Leistungen auf einem Rezept eingeben? Ja. Über „Weitere Leistung hinzufügen“ stellen Sie mehrere Positionen derselben Verordnung zusammen und wählen für jede Leistung die passende Anzahl.

Jetzt Zuzahlung für Physiotherapie berechnen

Bei Fragen zu Ihrer konkreten Verordnung nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Stand: 7. August 2026. Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt weder die Prüfung Ihrer Verordnung noch eine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse.

Quellen und weiterführende Informationen